Reiserücktrittsversicherung

1. Warum eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen?

Man geht natürlich nicht davon aus, dass der Urlaub ‘ins Wasser fällt’, z.B. weil Sie oder einer Ihrer Familienangehörigen durch Krankheit verhindert ist. Aber es gibt auch noch andere triftige Gründe, den Urlaub zu annulieren. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie gegen doppeltes Pech: Ihr Urlaub kann nicht stattfinden und Sie müssen trotzdem die Kosten zahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung muss sofort bei der Buchung erfolgen. Dadurch werden Ihnen Kosten und Mühe erspart. Um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen ist es nicht erforderlich, zusätzliche Papiere auszufüllen oder Zahlungen zu verrichten. Kurz und gut, eine Reiserücktrittsversicherung ist einfach und vorteilhaft. Um Kosten zu sparen wird empfohlen gleich bei der Buchungsanfrage mitzuteilen, ob eine Reiserücktrittsversicherung abschgeschlossen werden soll.

2. Versicherung abschließen und anfallende Kosten

In dem Buchungsformular erklären Sie, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten. Klicken Sie auf das runde Feld mit ‘ja’ in Ihrem Buchungsformular. Gleichzeitig erklären Sie auf diese Weise, dass Sie die vorliegenden Bedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. Der Versicherungsbeitrag ist 4,5% der Mietsumme.

Beispiel

Sie zahlen für Ihren Urlaub € 300,- dann beträgt der Beitrag nur € 13,50. Diese Kosten werden gesondert in Ihrem Mietvertrag aufgeführt, Ihr Reservierungsvertrag ist gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis. Der Versicherungsbeitrag wird gleich bei der Anzahlung entrichtet.

3. Wann tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft?

Erst nachdem bei Bungalowpark Vredelust der Versicherungsbeitrag eingegangen ist und aus nachfolgenden Gründen der Urlaub nicht angetreten werden kann, tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft:

  • Tod, Krankheit, schwerer Unfall des Versicherungsnehmers, seiner Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades, sowie Mitbewohner des Versicherungsnehmers.
  • Schwangerschaft mit Komplikationen des Versicherungsnehmers oder des Partners.
  • Durch plözliche Erkrankung mit dringender Einweisung in ein Krankenhaus des Versicherungsnehmers, seines Partners oder zu Hause wohnender Kinder.
  • Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers oder seines Arbeitsplatzes, zufolge Teilnehmer dort untentbehrlich ist.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses für mindestens 20 Stunden in der Woche, für mindestens ein halbes Jahr oder länger durch den Versicherungsnehmer nach einer Arbeitslosigkeit.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Kündigung.
  • Wenn dem Versicherungsnehmer auf unvorhergesehene Weise eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt wird, wenn auf unvorhergesehene Weise ein Umzug vorgenommen werden muss, zufolge von Renovation oder Änderung der Arbeitsstelle.
  • Bei Ausfall des vom Versicherungsnehmer für die Reise zu benutzenden Fahrzeuges durch Diebstahl, Feuer, Explosion oder irgendeines anderen von aussen her verursachten Unheils innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Anreisetag.
  • Entgültige Ehescheidung des Versicherungnehmers, dieser Grund wird gleichgestellt an die Lösung eines beim Notar festgelegten Partnerschaftvertrages.

Sollte jedoch ein Rücktritt stattfinden, bei welchem obengenannte Punkte nicht ausschlaggebend sind, so wird versucht, mit dem Versicherungsnehmer eine angemessene Lösung zu finden.

4. Ausschluss von Kostenersatz

Die Versicherungen schließen jedoch immer einen Kostenersatz aus, wenn:

  • Falsche Angaben und/ oder falsche Vortäuschungen gemacht wurden.
  • Ein Anspruch in Folge eines Ereignisses erhoben wird, das in(direkt) im Zusammenhang steht mit:
    • Höherer Gewalt
    • Bürgerkrieg
    • Aufstand
    • Inneren Unruhen
    • Aufruhr und Meuterei
  • Kernunfall

Bungalowpark Vredelust behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu verweigern.

5. Wie geht man im Schadenfall vor?

  • Den Grund der Annulierung  innerhalb von 3 Werktagen dem Bungalowpark Vredelust anzeigen.
  • Mündlichen Meldungen folgen in jedem Fall schriftliche Bestätigungen.
  • Die Umstände, die zum Reiserücktritt geführt haben, müssen angezeigt werden, wenn man Anspruch auf die Versicherung erheben möchte.
  • Nach Urlaubsende hat man kein Recht mehr auf Forderungen bezüglich finanziellen Ersatzes seitens der Reiserücktrittsversicherung.

6. Was leistet die Versicherung im Versicherungsfall und wie lange dauert es, bis ich den Beitrag von der Versicherung erhalte?

Die Höhe des Betrages, welchen Sie von der Versichererung erhalten, hängt von den Umständen ab. Die Vergütung aus der Versicherung kann unter Abzug der Kosten für den Versicherungsbeitrag nie höher sein, als der Beitrag, den sie Bungalowpark Vredelust gezahlt haben. Ausgenommen besonderer Umstände erfahren Sie innerhalb einer Woche nachdem Ihr schriftlicher Grund zum Reiserücktritt eingegangen ist, ob die Versicherung die Gründe anerkannt hat. Anschliessend wird Ihnen auch die Höhe der Geldsumme für den Ihnen entstandenen Schaden mitgeteilt. Innerhalb von 6 Wochen wird der Betrag auf Ihr Bank- oder Postscheckkonto überwiesen.